BGH
In einem Beschluss vom 5. April 2022 (3 StR 16/22) hat der BGH (3. Strafsenat) eine leider durchaus wegweisende Entscheidung zur Frage der Pflichtverteidigerbestellung nach § 141 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 StPO getroffen. Danach soll eine Bestellung nicht dadurch begründet sein, dass ein Fall der notwendigen Verteidigung nach § 140 Abs. 1 Nr. 1…
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