Anwälte / Anwältinnen
Individuell stark, schlagkräftig als Team
„You can always tell the winners at the starting gate – the winners and the losers.“
(Noodles, Once Upon a Time in America)
Ria Rajana Halbritter
Ria Rajana Halbritter ist in Berlin und bundesweit als Strafverteidigerin tätig. Mit mehr als 200 Hauptverhandlungen pro Jahr verfügt sie über umfassende praktische Erfahrung im Strafprozessrecht und ist Zertifizierte Beraterin für Steuerstrafrecht (DAA).
Dr. Philipp Horrer
Rechtsanwalt Dr. Philipp Horrer ist Fachanwalt für Strafrecht und konzentriert sich bei seiner Tätigkeit ausschließlich auf den Bereich des Strafrechts, des Steuerstrafrechts und des Ordnungswidrigkeitenrechts. Er ist bundesweit als Verteidiger und Berater für Einzelpersonen und Unternehmen tätig.
Ein Fokus liegt auf der strafrechtlichen Beratung von Unternehmen in allen Bereichen des Wirtschaftsstrafrechts und Ordnungswidrigkeitenrechts. Hier vertritt er die Interessen von Unternehmen im Vorfeld oder während laufender Strafverfahren (Unternehmensverteidigung oder Vertretung geschädigter Unternehmen). Zudem leitet Dr. Horrer unternehmensinterne Ermittlungen (Internal Investigations) und übernimmt bei Bedarf die Koordination mit weiteren Akteuren wie etwa Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern, Individualverteidigern oder z.B. arbeitsrechtlichen Beratern.
Neben seiner Tätigkeit im Wirtschaftsstrafrecht verteidigt Herr Rechtsanwalt Dr. Horrer regelmäßig bundesweit bewusst im Allgemeinen Strafrecht sowie im Ordnungswidrigkeitenrecht (OWiG) in allen Stadien des Strafverfahrens (Ermittlungsverfahren, Zwischenverfahren, Hauptverhandlung).
Daneben ist Herr Rechtsanwalt Dr. Horrer regelmäßig mit der Beratung und Begleitung von Zeugen vor und während ihrer Aussage (Zeugenbeistand) befasst. Ebenso erstattet er für geschädigte Unternehmen und Einzelpersonen Strafanzeigen und begleitet bzw. fördert das eingeleitete Strafverfahren.
Rechtsanwalt Dr. Philipp Horrer verfügt über umfassende Fachkenntnisse und praktische Erfahrungen bei der strafrechtlichen Präventivberatung von Einzelpersonen und Unternehmen (Compliance) zur Vermeidung von strafrechtlichen und ordnungswidrigkeitenrechtlichen Risiken. Er implementiert ein Compliance-Management-System in Unternehmen, erarbeitet Compliancerichtlinien, erstellt Rechtsgutachten, beantwortet Einzelfragen und führt Compliance-Schulungen sowie Workshops in Unternehmen, Verbänden und Institutionen durch.
Rechtsanwalt Dr. Horrer ist seit vielen Jahren als Dozent im Rahmen der anwaltlichen Fortbildung tätig und bildet andere Fachanwälte für Strafrecht aus. Für zwei marktführende Fortbildungsanbieter hält er für andere Fachanwälte regelmäßig Vorträge und Schulungen z.B. im Bereich Korruptionsstrafrecht, Arbeitsstrafrecht, Compliance und strafrechtliche Risikovorbeugung.
Dr. Ulrich Wehner
Dr. Ulrich Wehner ist seit vielen Jahren als Strafverteidiger sowie in der Beratung und Vertretung von Unternehmen tätig.
Er verteidigt und berät in sämtlichen Bereichen des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts sowie im allgemeinen Strafrecht.
Sowohl forensisch als auch beratend steht Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Ulrich Wehner Unternehmen und Einzelpersonen an der strafrechtlichen Schnittstelle zum Kartellrecht zur Seite.
Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt ist die Verteidigung in grenzüberschreitenden Fällen und Fällen mit internationalen Bezug.
Arbeitssprachen neben Deutsch
Englisch, Spanisch, Französisch und Portugiesisch
Anna Elisabeth Sethe
Rechtsanwältin Anna Elisabeth Sethe gehört zum Gründungsteam von H2W Strafrecht. Sie ist seit Anfang 2018 als Rechtsanwältin und ausschließlich im Strafrecht tätig.
Als Stipendiatin der Studienstiftung des deutschen Volkes studierte sie an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg mit einem wirtschaftsrechtlichen Schwerpunkt und schloss als eine der besten ihres Jahrgangs ab.
Als wissenschaftliche Mitarbeiterin in der internationalen Großkanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer LLP sammelte sie praktische Erfahrung im Wirtschaftsrecht, die sie in die Betreuung komplexer Wirtschaftsstrafverfahren einbringt.
Zwischen 2015 und 2017 absolvierte Anna Sethe ihr Referendariat beim Kammergericht Berlin mit Schwerpunkt im Straf- und Wirtschaftsrecht und Stationen u.a. beim Bundeswirtschaftsministerium, der Staatsanwaltschaft Berlin sowie einer renommierten Berliner Strafrechtsboutique.
Schwerpunkte ihrer Tätigkeit bei H2W bildet neben dem allgemeinen und dem Wirtschaftsstrafrecht insbesondere das Recht der Vermögensabschöpfung, wobei sie durch besondere Kenntnisse im Strafvollstreckungsrecht auch das Verfahren nach einer Verurteilung in den Blick nimmt.
Daneben ist Frau Rechtsanwältin Sethe im Bereich der Internationalen Rechtshilfe (Auslieferungsverfahren, transnationale Ermittlungsverfahren) und im Strafvollstreckungs- und Vollzugsrecht tätig. Ihre Arbeitssprachen sind Deutsch und Englisch.
Seit 2021 ist sie Fachanwältin für Strafrecht.
Marina Graichen
Frau Graichen verteidigt und berät auf allen Gebieten des (Wirtschafts-)Strafrechts und des Ordnungswidrigkeitenrechts in laufenden Verfahren sowie in der Vorfeldberatung. Ein Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt in der Vertretung von Leistungserbringern aus dem Bereich des Gesundheitswesens (Pflegedienste, Ärzte, Zahnärzte etc.).
Von 2008 bis 2013 studierte sie Rechtswissenschaften an der Europa-Universität Viadrina. Ihren Interessenschwerpunkt legte sie bereits dort auf die Strafrechtspflege, insbesondere das Medizinstrafrecht. Auch während ihres Referendariats im Bezirk des Oberlandesgerichts Brandenburg befasste sie sich schwerpunktmäßig mit dem Strafrecht.
Seit Anfang 2016 ist sie als Rechtsanwältin tätig, wobei sie von Anfang an ausschließlich auf dem Gebiet des Strafrechts arbeitete. Ihren beruflichen Werdegang als Strafverteidigerin setzt sie seit Oktober 2019 bei H2W Strafrecht fort. Auch hier arbeitet sie häufig im Arzt- und Medizinstrafrecht.
Marina Graichen ist 1988 in Moskau geboren. Sie berät muttersprachlich auf Russisch und Deutsch sowie auf Englisch.
Dr. Anne-Katrin Wolf
Dr. Anne-Katrin Wolf, LLM. (KCL), Maîtrise (Paris II) ist seit 2018 als Rechtsanwältin ausschließlich im Bereich des Strafrechtes tätig. Von 2018 bis Ende 2019 arbeitete sie in einer renommierten Berliner Strafrechtskanzlei sowohl im allgemeinen Strafrecht als auch in Compliance- und Wirtschaftsstrafrechtsmandanten. Seit Anfang 2020 ist sie bei H2W Strafrecht tätig.
Dr. Anne-Katrin Wolf studierte Rechtswissenschaften in Berlin (Humboldt-Universität zu Berlin), Paris (Panthéon-Assas) und London (King’s College London). Als wissenschaftliche Mitarbeiterin war sie an völker- und menschenrechtlichen Lehrstühlen der Universität Potsdam und Zürich tätig. Ihre Promotion trägt den Titel „Aktivlegitimation im UN-Individualbeschwerdeverfahren“ und ist bei Mohr Siebeck erschienen. Die menschenrechtliche Perspektive bringt Frau Dr. Wolf auch bei der Entwicklung von effektiven Verteidigungsansätzen ein.
Nach dem Studium arbeitete Frau Dr. Wolf als Mitarbeiterin im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in der Projektgruppe Runder Tisch gegen sexuellen Kindesmissbrauch.
Frau Dr. Wolf ist Mitglied der Strafrechtskommission des Deutschen Juristinnenbundes (djb) und arbeitet dort insbesondere zu den Themen Schutz von Frauen vor Gewalt und Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland.
Frau Dr. Wolf ist Fachanwältin für Strafrecht. Ihre Arbeitssprachen sind Deutsch, Englisch und Französisch.
Florian Robbert
Rechtsanwalt Florian Robbert ist auf dem Gebiet des Strafrechts tätig. Sein Tätigkeitsschwerpunkt bildet dabei die Verteidigung auf dem Gebiet des Betäubungsmittelstrafrechts. Darüber hinaus stellt das Strafvollzugs- und Strafvollstreckungsrecht einen weiteren Tätigkeitsschwerpunkt dar. Hier berät u. a. er zu Fragen der vorzeitigen Haftentlassung, der Verlegung in den offenen Vollzug und der Gewährung von Lockerungen.
Florian Robbert studierte Rechtswissenschaften an der Humboldt – Universität zu Berlin mit einem wirtschaftsrechtlichen Schwerpunkt und schloss das Studium mit dem Ersten Staatsexamen 2017 ab. Sein Referendariat absolvierte er am Kammergericht Berlin und setzte dabei seinen Schwerpunkt auf das Straf- und Strafvollzugsrecht. Seine Stationen umfassten u. a. die Justizvollzugsanstalt Brandenburg an der Havel, sowie zwei renommierten Berliner Strafrechtskanzleien.
Er ist Mitglied im Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein e. V. sowie in der Vereinigung Berliner Strafverteidiger*innen e. V.
Seine Arbeitssprachen sind Deutsch und Englisch.