Strafprozesse

Wir sind Fachanwälte für Strafrecht: Die Verteidigung in Strafprozessen ist unsere Leidenschaft

Als Berliner Fachanwaltskanzlei für Strafrecht verteidigen und beraten wir Privatpersonen und Unternehmen in allen Phasen des Strafverfahrens – und bei Bedarf auch schon weit davor. Die Anwälte unserer Kanzlei verfügen über Expertise und Erfahrung aus buchstäblich tausenden Strafverfahren – wir wissen, wie man Strafprozesse führt.

Oft gelingt es, eine Gerichtsverhandlung vollständig zu vermeiden und ein schnelles und diskretes Ende des Strafverfahrens bereits im Ermittlungsverfahren zu erreichen. Mit dem richtigen Timing und exzellenten Rechtskenntnissen schaffen wir strafrechtliche Probleme geräuschlos aus der Welt.

Auch in der Hauptverhandlung an Ihrer Seite

Wenn sich eine Hauptverhandlung einmal nicht vermeiden lässt, kommt Ihnen unsere Erfahrung als Verteidiger vor Gericht zugute. Die sorgfältige Vorbereitung, eine schlüssige Strategie und genaue Kenntnisse des Strafverfahrensrechts sind neben der nötigen Durchsetzungsfähigkeit unsere Kernkompetenzen für Ihr optimales Ergebnis.

Durchsuchung, Vermögensarrest, Untersuchungshaft – schnelles Handeln im Ermittlungsverfahren

Die Strafverfolgungsbehörden können bereits im Ermittlungsverfahren einschneidende Maßnahmen ergreifen, die schwerwiegende finanzielle und persönliche Auswirkungen haben – auch wenn keine Verurteilung erfolgt. Eine fachanwaltliche Beratung ist daher so früh wie möglich oder auch präventiv empfehlenswert.

Seit der entsprechenden Reform im Jahr 2017 haben das „Einfrieren“ von Konten und Vermögenswerten deutlich zugenommen, um die Vermögensabschöpfung zu sichern.

Neben einschneidenden vermögenssichernden Maßnahmen werden häufig Durchsuchungen in Wohn- und Geschäftsräumen durchgeführt, die im Ergebnis vor allem den Betriebsablauf von Unternehmen nachhaltig und langfristig stören: Alle Unterlagen, denen eine Bedeutung für das Verfahren beigemessen werden, werden sichergestellt und durch die Polizei mitgenommen (§§ 94, 98 StPO). Beschlagnahmte Gegenstände und Dokumente werden regelmäßig für die Dauer des Strafverfahrens einbehalten, das in komplexen Fällen mehrere Jahre in Anspruch nehmen kann.

Von der Durchsuchung betroffen sind regelmäßig auch alle IT-Systeme des Unternehmens, es werden Computer beschlagnahmt oder zumindest zeitaufwendig kopiert, externe Server durchsucht und dadurch der Betrieb ebenfalls behindert.

Die einschneidendste Maßnahme im Ermittlungsverfahren ist die Untersuchungshaft. Auch in dieser Situation stehen wir Ihnen und Ihren Angehörigen fachkundig zur Seite.

Diskret, effektiv und geräuschlos: Bei uns sind Sie sicher

Mandantenauftrag und Berufsrecht verpflichten uns zu höchster Diskretion. Wir arbeiten äußert verschwiegen und daher fast immer unter dem Radar von Presseberichterstattung und öffentlicher Wahrnehmung. Egal, ob Vorstandsvorsitzender oder reine Privatperson: Anhängige Strafverfahren bringen wir verschwiegen, geräuschlos und, falls irgendwie möglich, ohne öffentliche Aufmerksamkeit zu Ende. In der öffentlichen Berichterstattung sucht man uns deswegen zumeist vergebens.