Beratung zum Registerrecht

Als auf das Strafrecht spezialisierte Rechtsanwälte und erfahrene Compliance-Berater für Unternehmen wissen wir, dass im Falle einer strafrechtlichen Verurteilung, aber auch im Rahmen von ordnungswidrigkeitenrechtlichen Entscheidungen (zum Beispiel Geldbuße, Bußgeld) noch weitere, zusätzliche Risiken von erheblicher Reichweite drohen können.

Zum einen betrifft dies die Beschuldigten, also Privatpersonen, zum Beispiel im Hinblick auf

  • das Gewerbezentralregister, insbes. die gewerberechtliche Zuverlässigkeit, die eine Voraussetzung für eine gewerbliche Tätigkeit ist,
  • die Fähigkeit, weiter Geschäftsführer/Vorstand sein zu dürfen (vgl. etwa § 6 GmbHG)
  • das Bundeszentralregister, das Führungszeugnis et cetera,

aber eben auch betroffene Unternehmen. Hier droht insbesondere

  • der Eintrag des Unternehmens und seiner Verantwortlichen in das so genannte Wettbewerbsregister bzw.
  • der Eintrag in sog. Korruptionsregister auf Ebene der Bundesländer,

die dazu führen, dass das Unternehmen von der Vergabe öffentlicher Ausschreibungen ausgeschlossen wird.

Wir verteidigen und beraten Beschuldigte und Unternehmen in Strafprozessen bzw. in ordnungswidrigkeitenrechtlichen Verfahren in der Sache und auch im Hinblick auf die registerrechtlichen Nebenfolgen umfassend, engagiert und von Anfang an mit Weitblick.

Kann eine Eintragung ins Register nicht verhindert werden, ist unser Ziel von Anfang an, eine vorzeitige Löschung („Tilgung“) des Eintrags aus z.B. dem Wettbewerbsregister/den Korruptionsregistern zu erreichen. Schon weit vor einer befürchteten Verurteilung oder Bußgeldentscheidung kann und muss man hierfür entscheidende Weichen stellen und Vorarbeit leisten

Für weitere Informationen schauen Sie bitte in unserer Rubrik Rechtsgebiete, dort finden Sie insbesondere unsere Themenseite zum Wettbewerbsregister, dem Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen bzw. zu den sog. Korruptionsregistern.