Bordell-Compliance

Seit 2002 ist Prostitution in Deutschland legal und mit dem „Gesetz zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen“ (Prostituiertenschutzgesetz, kurz ProstSchG) formulierte der Gesetzgeber Mitte 2017 ein umfangreiches Sonderordnungsrecht für das Prostitutionsgewerbe und Sexarbeiter.

Das ProstSchG stellt einen umfassenden Pflichtenkatalog auf - mit einem Anmeldezwang für Prostituierte und Erlaubnispflicht für Betreiber. Daneben weist das Gesetz eine Vielzahl an Dokumentations- und Aufzeichnungspflichten auf, mithilfe derer die jeweiligen Behörden bessere Einblicke in das Rotlichtmilieu erhalten und Transparenz schaffen wollen.

In den vergangenen Jahren ist ein Anstieg von Verfahren vor den Finanz- und Strafgerichten gegen Bordellbetreiber und Prostituierte wegen Steuerhinterziehung (LINK STEUERSTRAFRECHT), Vorenthalten von Lohnsteuer und Sozialversicherungsabgaben (LINK Arbeitsstrafrecht). Für die Betroffenen birgt die jahrelang falsche Handhabung der Steuerpflichten ein hohes Haftungsrisiko für die angefallenen Steuerrückstände sowie strafrechtliche Konsequenzen mit meist hohen Haftstrafen.

Mit der Umsetzung des ProstSchG auf Länderebene stehen den Finanz- und Ordnungsbehörden neue Aufsichts- und Überwachungsinstrumentarien zur Hand, die eine umfassendere Kontrolle und Überwachung des Prostitutionsgewerbes ermöglichen und einen weiteren Anstieg von Verfahren erwarten lassen.

Die gesteigerten Pflichten und stärkere Regulierung des Rotlichtgewerbes erfordert von Bordellbetreibern und Sexarbeiter*innen ein gesteigertes Maß an Sorgfalt. Zum Schutz des Unternehmens, der Mitarbeiter und Betreiber sind fortan Vorkehrungen zwingend notwendig. Solch ein Vorgehen mit dem Ziel, Regelverstöße und Sanktionierung zu vermeiden, ist im Englischen als Compliance bekannt. Bordell Compliance setzt auf eine Analyse des Betriebes und der Anpassung an gesetzliche Vorgaben und eine kooperative Zusammenarbeit mit Behörden – wie Finanzämtern, Ordnungsbehörden, Rentenversicherungsträger, um gewerbe- und steuerrechtliche Regelungen zu gewährleisten.

H2W bietet eine umfassende individuelle Bordell Compliance für Prostitutionsgewerbe und Sexarbeiter*innen. Die Prüfung interner Strukturen sowie die steuer- und strafrechtliche Risikoanalyse bietet den Schutz vor Haftungs- und Strafbarkeitsrisiken.