Durchsuchungen („Dawn Raids“) bei Unternehmen und Privatpersonen

Durchsuchungen (§§ 102, 103 ff. StPO) sind Ermittlungsmaßnahmen, die erheblich in die Grundrechte der Betroffenen, Beschuldigten und auch Dritten eingreifen. In Strafverfahren kommen Dursuchungsmaßnahmen bei Unternehmen, Beschuldigten oder auch Dritten durchaus häufig vor.

Diese Durchsuchungen (manchmal auch „Dawn Raids“ genannt) gehen mit erheblichen negativen Auswirkungen einher. Ist etwa ein Unternehmen von einer Durchsuchung betroffen, entstehen oft schon durch die Durchsuchung an sich später kaum wiedergutzumachende Imageverluste bei Kunden, Geschäftspartnern und Mitarbeitern. Diese Problematik wird durch negative, oft auch vorverurteilende Presseberichterstattungen noch verstärkt.

Unsere Fachanwälte für Strafrecht kennen nicht nur die Rechtslage, sondern auch die Praxis verschiedenster Ermittlungsbehörden bei durchgeführten Durchsuchungen aus jahrzehntelanger Verteidigung bzw. Unternehmensberatung und sind hinsichtlich der rechtlichen Zulässigkeit derartiger Maßnahmen erfahren und sattelfest. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung sind wir in der Lage, den Betroffenen die praxiserprobten Do`s & Don’ts klar und verständlich zu erläutern sowie konkrete Handlungsempfehlungen auszusprechen – sei es vor, während oder aber im Nachgang einer Durchsuchung.

Auf Wunsch von Unternehmen, die etwa aus Gründen der Mitarbeiterfürsorge oder aufgrund allgemeiner Compliance-Erwägungen eine Vorfeldberatung wünschen, führen wir rechtssichere Mitarbeiterschulungen durch und erstellen Untersuchungsleitfäden für Geschäftsführung und Belegschaft.

Die Situation vor Ort…

Der intendierte Effekt der Überraschung hat zur Folge, dass sich Betroffene oftmals völlig unerwartet und allein einer Vielzahl von Ermittlungsbeamten von Polizei und Staatsanwaltschaft, Zoll oder Steuerbehörden gegenübersehen. Die Wahrnehmung der eigenen Rechte ist aufgrund dieser Faktoren ohne anwaltliche Unterstützung kaum möglich. Dabei können schon während der Durchsuchungsmaßnahme Weichen für das spätere Verfahren gestellt werden. Das stimmt gleichermaßen im positiven wie im negativen Sinne. So werden auch „außer Protokoll“ getätigte Äußerungen im Durchsuchungsprotokoll landen und Zufallsfunde zu neuen Verfahren führen.
Vor Ort können bei kompetenter Beratung weniger invasive Maßnahmen durchgesetzt werden, etwa die Datensicherung vor Ort ohne Mitnahme der IT-Geräte oder die Fertigung von Kopien, etwa um die Arbeitsfähigkeit eines Unternehmens sicherzustellen.

Am Wichtigsten ist aber, sicherzustellen, dass vor Ort tatsächlich auch nur das mitgenommen wird, was auch mitgenommen werden darf.

Rechtliche Grund lagen von Durchsuchungen

Die rechtliche Grundlage der Durchsuchung ist in der Regel ein gerichtlicher Durchsuchungsbeschluss (Ausnahme: Gefahr in Verzug). Der Beschluss enthält die Gründe der Durchsuchung, insbesondere den erhobenen Vorwurf. Er gibt zugleich die Reichweite der durchgeführten Maßnahme vor. Nur die im Beschluss genannten Räumlichkeiten und ggf. Personen dürfen durchsucht werden. Oftmals finden sich zudem zeitliche Einschränkungen. Enthält der Beschluss die Maßgabe, nur Unterlagen aus bestimmten Zeiträumen zu durchsuchen, dürfen im Regelfall auch nur diese Unterlagen von den Behörden gesichtet und mitgenommen werden.

Besonderheiten: Durchsuchungen im Unternehmen

Im Fall einer Durchsuchung im Unternehmen gilt es aufgrund der damit einhergehenden Gefahr von finanziellen und Reputationsschäden einige Besonderheiten zu beachten.

Durchsuchungen im Unternehmen treffen die vor Ort anwesenden Mitarbeiter regelmäßig völlig unvorbereitet. Dementsprechend groß ist die Unsicherheit, wenn die Ermittlungsbeamten vor Ort eintreffen. Das führt aber nicht selten zu vermeidbaren Fehlern, die im späteren Verfahren – falls überhaupt möglich – mühsam wieder beseitigt werden müssen.

Bei einer Durchsuchungsmaßnahme sollte, soweit die Geschäftsführung selbst nicht vor Ort ist, eine Ansprechperson bestimmt werden, die die Maßnahme von Unternehmensseite her koordiniert und ggf. Rücksprache mit der Geschäftsführung halten kann.

Zugleich sollte bei einer Durchsuchung unverzüglich der für das Unternehmen beauftragte Fachanwalt für Strafrecht kontaktiert werden, keinesfalls sollten wichtige Entscheidungen ohne anwaltlichen Rat getroffen werden.

Nicht nur während der Maßnahme kann es zu erheblichen Beschränkungen des Geschäftsbetriebes kommen. Schon während der Durchsuchungsmaßnahme sollte auch die Möglichkeit der Fortführung der Geschäfte in den Blick genommen werden.

Nach stattgefundener Durchsuchung…

… ist eine Beratung durch einen erfahrenen Fachanwalt für Strafrecht in vielen Fällen unerlässlich. Ob sich die Kanzlei Ihres anwaltlichen Beraters in der Nähe des Durchsuchungsortes oder aber in einer anderen Stadt befindet, ist nicht wichtig. Wichtig ist aber, dass Sie sich durch einen erfahrenen und praxiserprobten Strafverteidiger beraten und verteidigen lassen. Die Arbeit des Sie beratenden Rechtsanwalts findet ohnehin ausschließlich auf schriftlichem Wege oder telefonisch statt. Wir beraten und verteidigen Unternehmen und Beschuldigte bundesweit.

Der Rechtsanwalt hat nach einer stattgefundenen Durchsuchung primär die Aufgabe, die Rechtmäßigkeit der Durchsuchungsmaßnahme an sich, aber auch der Art und Weise der Maßnahme vor Ort zu überprüfen – und, falls anzuraten, entsprechende Rechtsmittel einzulegen. Des Weiteren kümmert sich der Rechtsanwalt um eine schnelle Herausgabe von mitgenommenen Gegenständen (z. B. Telefone, Computer) und stimmt mit der Staatsanwaltschaft den Umfang der durchzusehenden Beweismittel sowie das Ausscheiden von nicht verfahrensgegenständlichen Dokumenten und Daten ab. Eine fachkundige Beratung durch einen Fachanwalt für Strafrecht ist – nochmals - anzuraten, da im Laufe von Durchsuchungen oder aber in der nachfolgenden Zeit gemachte Fehler im späteren Verfahren kaum noch korrigiert werden können.

Gerne berät Sie unsere Berliner Kanzlei von Fachanwälten für Strafrecht zum Thema Durchsuchungen bzw. Dawn Raids insgesamt sowie zu Vorfeldberatungen, Mitarbeiterschulungen, Durchsuchungsleitfäden und Rechtsmitteln.