Arztstrafrecht und Medizinstrafrecht

Auch der Bereich des Arztstrafrechts und des Medizinstrafrechts hat in den vergangenen Jahren an immer größerer Bedeutung gewonnen. Die Vorwürfe gegen Ärzte, Apotheker und andere Leistungserbringer aus dem Bereich des Gesundheitswesens sind vielfältig, die Anzahl der Strafverfahren gegen die jeweiligen Verantwortlichen nahm zuletzt deutlich zu. Hierdurch entsteht eine erhebliche Belastung bei den Betroffenen.

Die Rechtsanwälte von H2W Strafrecht beraten und verteidigen sämtliche Adressaten strafrechtlicher Ermittlungen aus dem Zweig des Gesundheitswesens. Zu den Betroffenen zählen etwa

  • Ärzte,
  • Apotheker,
  • Arzthelfer,
  • Pflegepersonal oder
  • Krankenschwestern.

Auch andere Gesellschaften, deren Organe und Unternehmer suchen häufig den Rat unserer Anwälte. Es handelt sich dabei zum Beispiel um

  • einzelne Krankenhäuser und Kliniken,
  • MVZen,
  • Pharmaunternehmen oder
  • BAGen,

denen wir regelmäßig zur Seite stehen und die wir entsprechend konsultieren, wenn Maßnahmen gegen die jeweiligen angehörigen Mitarbeiter getroffen werden.

Die Vorwürfe, denen sich Ärzte, Apotheker und andere Leistungserbringer in einem strafrechtlichen Verfahren gegenübersehen, könnten dabei unterschiedlicher nicht sein. Im Rahmen des Arzt- und Medizinstrafrechts sind dabei folgende Delikte besonders praxisrelevant:

  • Fahrlässige Körperverletzung / fahrlässige Tötung (sog. Kunstfehler),
  • unterlassene Hilfeleistung,
  • ärztliche Sterbehilfe/ Tötung auf Verlangen,
  • Schwangerschaftsabbruch,
  • Abrechnungsbetrug,
  • Korruption im Gesundheitswesen,
  • Vertragsarztuntreue,
  • Verletzung der Schweigepflicht,
  • Urkundenfälschung (an Patientenakten),
  • Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse.

Aktuelle Fragen im Zusammenhang mit Corona

Die Corona-Epidemie wirft grundsätzliche Fragen neu auf, mit denen sich Ärzte und medizinisches Personal in einer Notfall-Situation auseinandersetzen müssen. Viele Ärzte fühlen sich allein gelassen und fürchten, in einer Triage-Situation in eine strafrechtliche Grauzone zu geraten. Ein Zusammenschluss verschiedener Fachverbände hat am 26. März 2020 klinisch-ethische Empfehlungen zur Entscheidung über die Zuteilung von Ressourcen veröffentlicht (abrufbar unter: https://www.divi.de/aktuelle-meldungen-intensivmedizin/covid-19-klinisch-ethische-empfehlungen-zur-entscheidung-ueber-die-zuteilung-von-ressourcen-veroeffentlicht). Die rechtlichen Fragen bleiben bestehen. Im Zweifelsfall stehen wir an Ihrer Seite.

Die Expertise der Rechtsanwälte von H2W Strafrecht auf dem Gebiet des Arzt- und Medizinstrafrechts erlaubt es, unterschiedlichste Perspektiven einzunehmen, bestehende Risiken frühzeitig zu erkennen und zu evaluieren. Eine Vorfeldberatung eröffnet hier die Möglichkeit, im Idealfall schon der Einleitung eines Strafverfahrens entgegenzutreten. Doch auch bereits begonnene Ermittlungen müssen für den jeweiligen Adressaten der strafrechtlichen Vorwürfe nicht automatisch eine (öffentliche) Hauptverhandlung bedeuten oder gar ein Urteil zur Folge haben – auch hier beraten wir Sie kompetent und umfassend.

Neben der Beratung und Verteidigung in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren haben die Anwälte von H2W Strafrecht auch alle denkbaren weiteren Konsequenzen im Blick. Im Bereich des Arzt- und Medizinstrafrechts sind wir daher ebenso in berufsrechtlichen Verfahren sowie Disziplinarverfahren tätig. Wir begleiten die jeweiligen Leistungserbringer nicht nur zu Gericht und übernehmen die Kommunikation mit der Staatsanwaltschaft, vielmehr helfen wir Ihnen bereits im Rahmen einer Vorfeldberatung, die Reichweite der Vorwürfe – nicht nur in strafrechtlicher, sondern auch in berufsrechtlicher Hinsicht – zu verstehen und klären Sie hierbei ebenso über die Wechselwirkungen der oben genannten Bereiche auf.

Haben Sie Fragen oder wünschen Sie eine (Vorfeld-)Beratung, kontaktieren Sie uns per Mail oder telefonisch. Wir beraten und verteidigen Sie gerne.