Verteidigung und Vertretung im Berufsrecht

Beratung und Vertretung/Verteidigung von Mitgliedern freier Berufe mit berufsrechtlichem Bezug; Strafverteidigung

Die Rechtsanwälte unserer auf das Strafrecht ausgerichteten Kanzlei verteidigen Betroffene von freien Berufen, z.B.

  • Rechtsanwälte und Notare
  • Wirtschaftsprüfer
  • Steuerberater
  • Ärzte
  • Apotheker
  • Architekten und Ingenieure etc.

nicht nur im Vorfeld eines (drohenden) oder bereits begonnenen Strafverfahrens, sondern – aus sehr guten Gründen – auch schon davor und auch im Berufsrecht.

Aus langjähriger Erfahrung als Strafverteidiger wissen wir aus erster Hand, dass das Berufsrecht im Rahmen einer vorausschauenden Verteidigung und umfassenden Vorfeldberatung in die strategischen Erwägungen in jedem Falle einbezogen werden muss, gerade auch bei der Strafverteidigung.

Der Grund hierfür ist einfach: Wird einem Angehörigen der freien Berufe ein strafrechtlicher Vorwurf gemacht (oder droht die Äußerung eines derartigen Vorwurfes), können dem Berufsträger – zusätzlich zu einem Strafverfahren – ganz erhebliche Nachteile aus einem zusätzlichen berufsrechtlichen Verfahren entstehen. Diese können im schlimmsten Fall existenzvernichtend sein, etwa beim Entzug der Approbation, der Anwaltszulassung etc. Unsere Rechtsanwälte haben zahlreiche Berufsträger bzw. Angehörige freier Berufe erfolgreich im Vorfeld oder im Laufe derartiger Strafverfahren und im berufsrechtlichen Verfahren beraten und vertreten. Wir wissen, worauf es ankommt.

Folgendes ist zum Grundverständnis wichtig:

Die Angehörigen der freien Berufe, insbesondere Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, aber auch Ärzte und Zahnärzte, Architekten und Apotheker, unterliegen den besonderen Regeln eines eigenen Berufsrechtes. Neben dem Zugang zum Beruf regelt das Berufsrecht insbesondere die Ausübung der jeweiligen freien Berufe.

Die Reglungen des Berufsrechtes finden sich zum Beispiel in

  • er Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO),
  • der Bundesnotarordnung (BNotO),
  • dem Steuerberatungsgesetz (StBerG),
  • der Wirtschaftsprüferordnung (WPO) sowie
  • der (Muster-)Berufsordnung der Bundesärztekammer in der jeweiligen Ausgestaltung durch die Ärztekammern der Bundesländer.

Das Berufsrecht liegt dabei an der Schnittstelle zwischen dem Selbstverwaltungsanspruch der (Berufs-)Kammern und der staatlichen Kontrolle der freien Berufe.

Leichtere Verstöße gegen das Berufsrecht werden vor Gremien der Kammern selbst verhandelt und gegebenenfalls geahndet. In schwereren Fällen wird über berufsrechtliche Verstöße vor der ordentlichen Gerichtsbarkeit entschieden. Zuständig sind spezielle Spruchkörper, die zum Teil mit Angehörigen des Berufsstandes besetzt sind. Eine Besonderheit findet sich mit Blick auf die Anwaltschaft – hier existieren eigene Anwaltsgerichte bei den jeweiligen Kammern vor denen in nichtöffentlicher Verhandlung entschieden wird, soweit kein Antrag auf Herstellung der Öffentlichkeit durch den Betroffenen gestellt wird (§ 135 Abs. 1 BRAO).

Der Maßnahmenkatalog bei Verstößen gegen die Berufsordnungen reicht jeweils etwas abgewandelt von (Ver-)Warnungen oder Verweisen über Bußgelder bis hin zum Ausschluss vom jeweiligen Berufsstand als ultima ratio.

Die Verfahrensregelungen sind teilweise im Berufsrecht selbst niedergelegt und teilweise über Verweisungen in das Gerichtsverfassungsgesetz und die Strafprozessordnung geregelt (siehe z.B. § 116 BRAO). So besteht auch im berufsrechtlichen regelmäßig die Möglichkeit ein Verfahren gegen Geldauflage gemäß § 153a StPO zu beenden.

Soweit ein Strafverfahren in der gleichen Sache geführt wird, kommt es oft zwar zunächst zur Aussetzung des berufsrechtlichen Verfahrens. Allerdings ist es zwingend notwendig, schon im Strafprozess die berufsrechtlichen Konsequenzen im Auge zu behalten.

Das berufsrechtliche Verfahren stellt in der Regel eine erhebliche Belastung für den Betroffenen sowohl in persönlicher als auch in wirtschaftlicher Hinsicht dar. Oft gefährdet das Verfahren die berufliche und damit auch die wirtschaftliche Existenz des Betroffenen. Neben den eigenen berufsrechtlichen Konsequenzen können zudem Schadensersatzansprüche durch Mandanten oder Patienten drohen.

Bei berufsrechtlichen Problemen sollte daher frühzeitig anwaltlichen Rat eingeholt werden, auch wenn (noch) kein Strafverfahren droht. Gern stehen wir Ihnen als kompetente Ansprechpartner zur Verfügung, um einen schnellen und positiven Ausgang des Verfahrens zu erreichen.