Arbeitsstrafrecht

Das Arbeits- und Arbeitsschutzstrafrecht umfasst sämtliche Verhaltensweisen am Arbeitsplatz, die einen Straf- oder Ordnungswidrigkeitentatbestand verwirklichen können. Beide Rechtsbereiche haben in der Praxis in den vergangenen Jahren durch zahlreiche Gesetzesänderungen und zunehmende Strafverfolgung erheblich an Bedeutung gewonnen. Aufgrund der Relevanz für Unternehmen und den jeweiligen Verantwortlichen (vertretungsbefugte Organe sowie den Beauftragten der Führungsebene) nimmt das Arbeits(schutz)strafrecht einen großen Teil des Wirtschaftsstrafrechts ein. Öffentlichkeitswirksame Maßnahmen wie Durchsuchungen können mit einem erheblichen Reputationsschaden für das Unternehmen einhergehen. Gleichzeitig drohen neben strafrechtlichen Risiken hohe Bußgelder, die im schlimmsten Fall die Existenz des Unternehmens bedrohen können.

Die rechtliche Lage ist unübersichtlich, die relevanten Regelungen finden sich nicht nur im Strafgesetzbuch, sondern auch in verschiedenen Nebengesetzen, z.B.:

  • Vorenthalten und Veruntreuen von Sozialversicherungsbeiträgen (§ 266a StGB),
  • Lohnsteuerhinterziehung (§ 370 AO),
  • Verstöße gegen die Arbeitsschutzregelungen (ArbSchG) in Verbindung den spezifischen Regelungen des Arbeitsschutzes, etwa BaustellV, ArbStättV, BetrSichV, GefStoffV
  • Verstöße gegen Arbeitszeitenregelungen (ArbZG),
  • Arbeitnehmerentsendung und Arbeitnehmerüberlassung (AentG und AÜG),
  • illegale Beschäftigung ausländischer Staatsangehöriger (§§ 10, 10a SchwarzArbG),
  • Verstoß gegen die Pflicht zur Zahlung des Mindestlohns (§§ 20, 21 MiLoG)
  • Verletzung von Aufsichtspflichten durch die Unternehmensverantwortlichen (§ 130 OWiG).

Der stetige Wandel der Gesetzeslage erfordert eine umfassende Kenntnis und Weiterbildung nicht nur im Kernstrafrecht, sondern in den auch in den genannten Nebenstrafrechtsgebieten.

Zudem ist Erfahrung im Umgang mit weiteren Akteuren, etwa den involvierten Krankenkassen, dem Zoll, Berufsgenossenschaften sowie technisches Fachwissen notwendig. Im Arbeitsschutzstrafrecht ist eine Strafbarkeit oftmals verbunden mit der Frage, ob das Unternehmen Vorschriften mit Blick auf den aktuellen Stand der Technik und Wissenschaft eingehalten hat.

Aufgrund der Verteidigung zahlreicher Unternehmen, Mitarbeiter auf der Leitungsebene und Arbeitnehmer und einer ständigen Weiterbildung haben unsere Rechtsanwälte die erforderliche Expertise für Ihre optimale Verteidigung.

Vorwürfe gegen den Arbeitgeber

In der Praxis sieht sich der Arbeitgeber häufig den Vorwürfen ausgesetzt, gegen das Mindestlohngesetz, das Schwarzarbeitsgesetz oder das Beschäftigungsverbot von Ausländern verstoßen zu haben. Schon der Anschein von Regelverstößen kann zu unangekündigten Kontrollen des Zollamts oder sogar zu umfangreichen Durchsuchungsmaßnahmen führen.

Zum Bereich des Arbeits- und des Arbeitsschutzstrafrechts gehören auch solche Vorwürfe, die gegen den Arbeitgeber im Zusammenhang mit Unfällen am Arbeitsplatz erhoben werden. Durch eine ordnungsgemäße Betriebsorganisation und die Einhaltung des aktuellen Stands der Technik und Wissenschaft sowie den Vorschriften zur Unfallverhütung können Haftungen zwar verhindert werden. Aufgrund der sich stetig wandelnden Gesetzeslage sind die Pflichten des Arbeitsgebers im Einzelfall aber schwer überschaubar.

Verstöße können für Führungskräfte und leitende Mitarbeiter zu einem Straf- oder Bußgeldverfahren führen. In diesem Fall drohen den Betroffenen empfindliche Bußgelder, Geldstrafen und auch Freiheitsstrafen. Darüber hinaus drohen dem Unternehmen die Abschöpfung von Vermögen und Geldbußen in Höhe von bis zu 10 Millionen Euro (§ 30 OWiG).

Vorwürfe gegen den Arbeitnehmer

Neben dem Arbeitgeber geraten nicht selten auch Arbeitnehmer in das Visier der Ermittlungsbehörden.

Den Ermittlungsverfahren gegen Arbeitnehmer liegt oftmals ein vermögensrechtlicher Vorwurf zugrunde. Wirken sich Handlungen des Arbeitnehmers zu Lasten des Vermögens des Arbeitgebers oder auch eines Dritten aus, steht schnell der Verdacht eines Betruges oder einer Untreue (§§ 263, 266 StGB) im Raum. Während dem Arbeitnehmer empfindliche Geld- und Freiheitsstrafen drohen, muss der Arbeitgeber regelmäßig entscheiden, ob er eine Strafanzeige erstatten soll.

Die richtige Verteidigungsstrategie ist unabdingbar!

In arbeits- und arbeitsschutzstrafrechtlichen Verfahren sind Erfahrung und Fachkenntnisse für die richtige Verteidigungsstrategie von herausragender Bedeutung. Vor allem der Arbeitgeber sieht sich oftmals dem Vorwurf ausgesetzt, sogar gegen mehrere Vorschriften verstoßen zu haben.

Neben der unmittelbaren Verteidigung müssen auch die möglichen Folgen des Verfahrens für das Unternehmen in den Blick genommen werden. Im Bereich des Arbeitsschutzstrafrechtes sind zudem Kenntnisse nicht nur zu technischen Aspekten, sondern auch zur Betriebsorganisation notwendig, insbesondere zur Delegation von Pflichten und Aufgaben innerhalb betrieblicher Strukturen.

Die Rechtsanwälte bei H2W Strafrecht verteidigen seit vielen Jahren erfolgreich Unternehmen, Vorstände, Geschäftsführer und Mitarbeiter der Führungsebene, die sich arbeitsstrafrechtlichen Vorwürfen ausgesetzt sehen.