Wirtschaftsstrafrecht

Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht sind unsere Kernkompetenz

Die Anwälte unserer Kanzlei sind auf das Wirtschafts- und Steuerstrafrecht fokussiert. Nachgewiesene Spezialisierung und langjährige Erfahrung in diesem besonderen Deliktsbereich ermöglichen uns eine strategische Beratungs- und Verteidigungskompetenz mit Weitblick und über den rein strafrechtlichen Tellerrand hinaus. Denn:

Der Bereich des Wirtschaftsstrafrechts ist häufig eng mit anderen nationalen und internationalen Rechtsgebieten verwoben. Wirtschaftsstrafrechtliche Kompetenz bedeutet daher auch fundierte Kenntnis dieser außerstrafrechtlichen Rechtsmaterie (Beispiele: Zivilrecht, insbes. Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Haftungsrecht, Steuerrecht, Bilanzrecht, Sozialrecht, Wettbewerbsrecht, Kartellrecht, öffentliches Recht usw.)

Verteidigung, Interessenvertretung und Beratung von Unternehmen im Wirtschaftsstrafrecht

Seit Jahrzehnten verteidigen wir Privatpersonen und Unternehmen in allen Stadien des Strafverfahrens, also im Ermittlungs- und Zwischenverfahren sowie in öffentlicher Hauptverhandlung vor Gericht. Sehr häufig beginnt unsere Mandatierung und Beratung jedoch schon weit vor der Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens.

Als Strafverteidiger werden wird meistens von Unternehmensrepräsentanten wie Vorständen, Aufsichtsräten, Geschäftsführern, Betriebsleitern oder Prokuristen mandatiert. Unternehmen beauftragen uns mit der strafrechtlichen Beratung und/oder mit ihrer Interessenwahrnehmung oder Verteidigung in laufenden Strafverfahren.

Besonders bedeutsam in unserer Arbeitspraxis ist zudem die Koordination verschiedener Individualverteidiger diverser Betriebsangehöriger vor und während laufender Strafverfahren im Interesse des Unternehmens, welches uns mandatiert hat.

Zudem werden wir regelmäßig von anderen Wirtschaftskanzleien, Steuerberatern oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften beauftragt und unterstützen diese mit unserem strafrechtlichen Know-how als erfahrene Wirtschaftsstrafverteidiger.

Präventivberatung

Einen weiteren Schwerpunkt unserer Tätigkeit bildet die strafrechtliche Präventivberatung von Leitungspersonen und Unternehmen. Häufig geht es um die Vermeidung der Entstehung strafrechtlicher Risiken, oft aber auch um die Interessenswahrung von Unternehmen oder Privatpersonen gegenüber den Ermittlungsbehörden, der Presse oder der Öffentlichkeit. Zudem erstatten die Fachanwälte unserer Kanzlei Gutachten und nehmen Risikoabschätzungen vor.

Wirtschaftsstrafrecht mit Auslandsbezug / Internationales Netzwerk unserer Kanzlei

Wirtschaftliche Beziehungen, Zahlungsflüsse und Warenverkehr machen in einer modernen Welt nicht mehr an Ländergrenzen halt – strafrechtliche Ermittlungen verschiedener nationaler oder ausländischer Behörden auch nicht!

Die Fachanwälte unserer Kanzlei verfügen über langjährige und fundierte Erfahrung bei internationalen Verfahren, grenzüberschreitenden Ermittlungen, ausländischen Strafverfahren, Rechtshilfeverfahren und transnationaler Beratung bzw. Vertretung im Wirtschaftsstrafrecht mit Auslandsbezug.

Wir kooperieren regelmäßig mit führenden und renommierten Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern im In- und Ausland oder werden von diesen eingebunden.

Besondere Expertise und Erfahrung haben unsere Rechtsanwälte bei Vorwürfen von Auslandskorruption (insbesondere mit Bezug zur Russischen Föderation, der Ukraine, Osteuropa, Afrika, Asien sowie mit Bezug zu den USA und Großbritannien). Unsere Mandanten können wir neben Englisch auch auf Russisch, Spanisch und Dänisch beraten.

Bitte informieren Sie sich über weitere Spezialthemen und Deliktsbereiche im Wirtschaftsstrafrecht auf den Unterseiten.