Internationales Strafrecht und Strafvollstreckungsrecht

Das Strafrecht wird internationaler – die Verteidigung auch

Die Welt rückt auch im Bereich des Strafrechts enger zusammen und Institutionen wie Europol, Interpol und Eurojust spielen im Alltag der Strafverteidigung eine zunehmend große Rolle. Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gewinnt dabei an Bedeutung auch für das deutsche Strafrecht.

Innerhalb der Europäischen Union ist die Zusammenarbeit im Bereich der Strafvollstreckung und Strafverfolgung durch verschiedene Rechtsakte in den letzten Jahren intensiviert worden.

Daneben besteht eine Vielzahl von Auslieferungsabkommen mit Staaten außerhalb der Europäischen Union, die eine sorgfältige Prüfung des Einzelfalls erfordern.

Egal, ob unsere Mandanten im Ausland inhaftiert sind, ausgeliefert werden sollen oder sich eine Strafvollstreckung in ihrem Heimatland wünschen, H2W Strafrecht betreut den Fall kompetent und mit guten Kontakten zu internationalen Kollegen.

Auslieferung und internationale Abkommen

Die Auslieferung von in Deutschland inhaftierten Personen richtet sich nach den Regelungen des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe (IRG). Das Gesetz nimmt dabei Bezug auf eine Vielzahl von Auslieferungsabkommen und europäischen Regelungen und normiert die Rechtsschutzmöglichkeiten bei Verhaftung.

Für die Frage der Auslieferung spielen dabei oft verfassungs- und menschenrechtliche Aspekte eine Rolle und erfordern genaue Kenntnis der Rechtsprechung und eine auf die Situation des Mandanten abgestimmte Argumentation. Der effizienten Zusammenarbeit mit unseren Kollegen im Ausland kommt dabei eine entscheidende Rolle zu, der wir durch exzellente Kontakte und entsprechende Sprachkenntnisse Rechnung tragen.

Europäischer Haftbefehl – Europa wächst zusammen

Insbesondere innerhalb der EU sind Auslieferungsverfahren sowohl zur Strafvollstreckung als auch zur Strafverfolgung sehr häufig - die Kehrseite der offenen Grenzen ist die Möglichkeit, jederzeit überall in der Union festgenommen werden.

Allein 2018 wurden in der EU über 17 000 europäische Haftbefehle ausgestellt.

Dabei beschränken sich die Behörden nicht auf schwere Straftaten: Ein europäischer Haftbefehl ist auch bei kleiner und mittlerer Kriminalität wie Sachbeschädigung und Diebstahl keine Seltenheit, rund 15 % aller EU-Haftbefehle werden wegen dieser Delikte ausgestellt.

Egal ob bei Festnahme im Ausland oder in Deutschland mit drohender Auslieferung sind wir in Fragen des EU-Haftbefehls zügig und kompetent an Ihrer Seite.

Vollstreckung im Ausland

Das europäische Recht bietet nicht nur Möglichkeiten zur Verfolgung von Verurteilten und Verdächtigen, sondern auch Erleichterungen auf dem Gebiet der Zusammenarbeit in Vollstreckungssachen.

Ein Verurteilter hat einen Anspruch darauf, seine Haftstrafe an seinem Lebensmittelpunkt zu verbüßen, unabhängig von seiner Nationalität und dem Ort seiner Verurteilung: Mit der richtigen anwaltlichen Unterstützung kann ein in Polen verurteilter Österreicher seine Haft am Wohnort seiner Familie in Belgien verbüßen und die sozialen Folgen der Inhaftierung damit minimieren.

Sprechen Sie uns an, um für sich oder Ihren Angehörigen die beste Lösung zu finden!