Arztpraxen
I. Einleitung Durchsuchungen gehören zu den einschneidendsten strafprozessualen Zwangsmaßnahmen. Dies gilt in besonderer Weise für Maßnahmen in Arztpraxen, bei denen neben den Beschuldigten regelmäßig auch sensible Patientendaten unbeteiligter Dritter betroffen sind. Die verfassungsrechtlich gebotene Verhältnismäßigkeitsprüfung bei Durchsuchungen von Berufsgeheimnisträgern ist keine bloße Formsache. Für die Praxis stellt sich jedoch regelmäßig die entscheidende Folgefrage: Welche Konsequenzen…
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