Bundesgerichtshof
Vor Kurzem veröffentlichte der BGH einen bereits im Januar dieses Jahres gefassten Beschluss des Großen Senats zur Einziehung bei Jugendlichen (BGH, Beschluss v. 20.1.2021 – GSSt 2/20 – LG München II). In der Grundsatzentscheidung stellten die Richter klar: Die Anordnung der Einziehung des Wertes von Taterträgen (§ 73c Satz 1 StGB) ist auch bei Jugendlichen…
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