Oberbürgermeister

Korruptionsstrafrecht: Vorteilsannahme durch künftigen Oberbürgermeister

6. Juni 2023

Wer Wahlkampfspenden annimmt und sich später als gewählter Oberbürgermeister bei den Spendern erkenntlich zeigt, dem droht eine Bestrafung wegen Vorteilsannahme. Ein Amtsträger mache sich auch dann strafbar, so der Bundesgerichtshof, wenn ihm zum Zeitpunkt der Tathandlung der Aufgabenkreis der künftigen Dienstausübung noch gar nicht übertragen sei (BGH, Urt. v. 4. November 2021 – 6 StR…

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