Die EU Kommission hat u.a. gegenüber Deutschland die Umsetzung der EU-Richtlinie 2024/1226 angemahnt. Es ist davon auszugehen, dass das Wirtschaftsministerium zeitnah einen neuen Entwurf zur Verschärfung des Außenwirtschaftsgesetztes (AWG) vorlegt.
Inhalt der Richtlinie
Auch vor dem Hintergrund des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine ist bereits im Mai 2024 die EU-Richtlinie 2024/1226 in Kraft getreten. Die Richtlinie hat das Ziel, Mindeststandards für die strafrechtliche Verfolgung von Sanktionsverstößen unionsweit zu vereinheitlichen. Die restriktiven Maßnahmen sollen damit noch wirksamer werden.
Nach den Vorgaben der Richtlinie müssen Mitgliedstaaten vorsätzliche, teils auch grob fahrlässige Verstöße gegen EU-Sanktionen als Straftat verfolgen. Je nach Schwere und Wert der Transaktionen sieht die Richtlinie Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren vor, bei Rüstungs- oder Dual-Use-Gütern sogar darüber hinaus.
Umsetzungsverpflichtung
Die Richtlinie musste bis zum 20. Mai 2025 in nationales Recht umgesetzt werden. Die EU Kommission hat zwischenzeitlich Aufforderungsschreiben an Mitgliedstaaten übermittelt, die der Umsetzung bisher nicht nachgekommen sind, darunter auch Deutschland. Die 18 betroffenen Mitgliedstaaten müssen nun innerhalb von zwei Monaten darauf reagieren, die Umsetzung der Richtlinie abschließen und der Kommission die entsprechenden Maßnahmen mitteilen.
Gesetzesentwurf der letzten Wahlperiode
Der in der letzten Wahlperiode vorgelegte Entwurf des Wirtschaftsministeriums (BR-Drs 498/24) kam aufgrund des Regierungswechsels nicht mehr zum Tragen. Nach EU-Recht ist Deutschland verpflichtet, der Umsetzung nunmehr zeitnah nachzukommen.
Der ursprüngliche Gesetzesentwurf sah neben Verschärfungen der Sanktionen im AWG insbesondere vor, die zweitägige Karenzzeit zur Umsetzung von Sanktionsvorgaben abzuschaffen. Eine Sanktionsumgehung über Drittstaat-Gesellschaften sollte nach dem Entwurf als besonders schwerer Fall geahndet werden – mit entsprechenden Folgen für Strafandrohung und Verjährungsfristen.
Folgen für Unternehmen und Beratung
Für Unternehmen und Beratung heißt es, die aktuellen Entwicklungen im Sanktionsbereich noch stärker in den Blick zu nehmen und frühzeitig auf Erweiterungen bestehender Sanktionen zu reagieren.
Unverändert gilt auch angesichts der neuen EU-Vorgaben: Ein gutes Compliance-Management-System und präventive Beratung bei der Vertragsgestaltung können Strafverfahren vorbeugen. Im Fall eines Verstoßes oder von Ermittlungsmaßnahmen, gilt es, sich schnellstmöglich anwaltlichen Beistand zu suchen.
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