„Null-Toleranz-Politik“ bei Schwarzarbeit: Zoll soll mehr Befugnisse erhalten

Ein Kommentar zur geplanten Reform der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS)

Mit dem Regierungsentwurf zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung will das Bundesfinanzministerium die Daumenschrauben bei Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung deutlich anziehen. Der Zoll soll mehr Befugnisse erhalten. Es sei das Ziel, Steuerhinterziehung, Schwarzarbeit, Geldwäsche und somit Finanzkriminalität insgesamt entschieden zu bekämpfen. Was im Koalitionsvertrag noch als Reaktion auf organisierte Kriminalität und eine wachsende Schattenwirtschaft angekündigt wurde, wird auch für viele Unternehmer und Beschäftigte zu einer spürbar härteren Gangart der Behörden führen.

Eigenständige Ermittlungsführung – von Verfahrenseinleitung bis Verurteilung

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS), eine Sondereinheit des Zolls, erhält mit dem neuen Gesetzesvorhaben erweiterte Ermittlungsbefugnisse. Zukünftig soll sie eigenständig Ermittlungen führen und Verfahren abschließen können, ohne die Staatsanwaltschaft zu beteiligen – und zwar von der Einleitung des Verfahrens bis zur Bestrafung. Neben den Fällen, in denen Arbeitsentgelt vorenthalten oder veruntreut wird, wird die FKS zukünftig auch Fälle selbstständig verfolgen, in denen der Verdacht besteht, dass ein Sozialleistungsempfänger einer unangemeldeten Erwerbstätigkeit nachgeht. Die FKS wird damit de facto zu einer „kleinen Staatsanwaltschaft“. Das ist eine rechtsstaatlich problematische Konstellation, die ähnlich im Umgang mit den Steuerfahndungsstellen der Finanzämter auftritt.

Ausdehnung der Ermittlungsbefugnisse

Weitere zentrale Elemente des Entwurfs sind: Die Teilnahme am polizeilichen Informationsverbund, erweiterte Befugnisse zur Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) und ein erweiterter Zugriff auf Informationen der Landesfinanzbehörden und der Deutschen Rentenversicherung. Durch eine automatisierte Datenanalyse der gesammelten Daten sollen insbesondere Fehlverhalten in Subunternehmerketten herausgefiltert und Scheinfirmen mit ggf. betrügerische Abdeckrechnungsmodelle erkannt werden. Faktisch steigt die Gefahr, dass auch redliche Unternehmen sich plötzlich mit einem Ermittlungsverfahren konfrontiert sehen – etwa wegen formalen Unstimmigkeiten bei Erklärungen gegenüber den Finanzämtern oder Sozialversicherungskassen oder versehentlichen Abweichungen in den gemeldeten Beschäftigungsdaten.

Ermittlungsfokus auf sog. „Risikobranchen“

Als Hochrisikobereiche benennt das Bundesfinanzministerium Barbershops, Nagelstudios und andere Teile der Beauty-Branche. Diese Sektoren werden sich mit verschärften Kontrollen und zusätzlichen branchenspezifischen Berufspflichten konfrontiert sehen. So sollen nach dem Willen des Ministeriums die dort Beschäftigten künftig stets ein gültiges Ausweisdokumente bei sich führen müssen. Arbeitgeber:innen sollen verpflichtet werden, jedes neues Beschäftigungsverhältnis sofort gegenüber den Behörden zu melden. Ein Versäumnis – auch aus Unkenntnis – kann strafrechtliche Folgen haben.

Fazit:

Insgesamt soll der Zoll somit bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit deutlich mehr Befugnisse erhalten. Aus Sicht der Verteidigung birgt der Umbau der FKS erhebliche rechtsstaatliche Risiken. Es ist zu erwarten, dass Kontrollen zunehmen – gerade auch in Betrieben, die bisher nicht im Fokus standen. Gerade Unternehmen der risikobehafteten Branchen oder solche, die mit Subunternehmen arbeiten, sollten ihre internen Abläufe überprüfen und sich auf neue Ermittlungsrealitäten einstellen.

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