Influencer*innen im Visier des Finanzamts – Steuerfallen und Strafbarkeitsrisiken vermeiden

Einnahmen über Instagram, TikTok oder YouTube sind längst kein Hobbythema mehr. Ob Geld, gesponserte Produkte oder Preisgelder – steuerlich zählen all diese Leistungen als Einnahmen. Wer sie nicht korrekt angibt, riskiert schnell den Vorwurf der Steuerhinterziehung.

Behörden im Aufwind – neue Ermittlungsmethoden sorgen für Alarm

Im Juli 2025 kündigte das Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität in Nordrhein-Westfalen (LBF NRW) an, dass eine Sondereinheit des sogenannten „Influencer-Teams“ bundesweit gezielte Ermittlungen gegen reichweitenstarke Influencer und Content-Creator*innen eingeleitet habe. Zunächst ging man von einem strafrechtlich relevanten Steuervolumen in Höhe von 300 Millionen Euro aus.

Die Ermittlungen des LBF NRW sind inzwischen allerdings selbst zu einem Politikum geworden. Bei dem ursprünglich durch das Finanzministerium prognostizierten Steuerschaden von rund 300 Millionen Euro wurden offenbar die Höhe der steuerbaren Umsätze mit der Höhe des potenziellen Steuerschadens verwechselt. Im Landtag wurde bereits eine lückenlose Aufklärung gefordert, da „der Verdacht naheliege, dass die Erfolgsbilanz einer Behördenneugründung aufgehübscht werden“ sollte. NRW-Finanzminister Marcus Optendrenk muss sich hierzu in der ersten Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses erklären.

Trotz Ermittlungspanne – Influencer*innen weiter im Fokus der Behörden

Richtig bleibt aber auch, dass das Thema „Steuerpflicht“ viele Influencer*innen zeitnah besonders empfindlich treffen dürfte. Trotz der Behördenpannen laufen derzeit nicht nur in Nordrhein-Westfalen, sondern auch in Berlin gezielte Ermittlungen.

In NRW analysiert das Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität (LBF NRW) ein umfangreiches Datenpaket mit rund 6.000 Datensätzen aus Social-Media-Plattformen. Der Fokus liegt auf professionellen Influencer*innen, die ihre steuerlichen Pflichten mit hoher krimineller Energie umgehen.

In Berlin liegen den Fahndern bereits 4.000 Datensätze vor, die aktuell gesichtet und zur Prüfung an die Finanzämter weitergeleitet werden. Die Berliner Behörden tauschen sich hier mit anderen Bundesländern aus – eine Eskalation der Ermittlungen droht.

NRW führt bislang rund 200 Strafverfahren gegen Influencer*innen – durchschnittliche Fehlbeträge liegen im hohen fünfstelligen Bereich, teils sogar im Millionenbereich.

Steuerstrafrechtliche Fallstricke für Influencer*innen/Content-Creator*innen

Influencer*innen generieren oft erhebliche Einnahmen – etwa durch Werbung, Affiliate-Links, Produktplatzierungen oder Abo-Zahlungen – ohne eine Steuernummer oder Gewerbeanmeldung zu besitzen. Dies geschieht nicht selten mit voller Absicht, um dem Finanzamt zu entgehen.

Der Versuch, sich ins Ausland abzumelden – etwa nach Dubai – schützt nicht vor deutscher Steuerpflicht: Deutschland bleibt steuerlich zuständig, solange der Lebensmittelpunkt hier liegt.

Besondere Herausforderungen entstehen durch Social-Media-Formate wie „Storys“, die spätestens nach 24 Stunden verschwinden – dadurch verlieren Behörden wichtige Beweismittel. Daher erproben die Behörden in NRW inzwischen modernste Ermittlungstechniken, um temporäre Werbung auch rückwirkend dauerhaft nachweisen zu können.

Steuerliche Risiken nicht unterschätzen!

Bereits das Verschweigen von Einnahmen, auch in geringer Höhe oder in Form von Sachleistungen, kann den Tatbestand der Steuerhinterziehung (§ 370 AO) erfüllen.

Einfache Steuerhinterziehung kann mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe geahndet werden. Erreicht der nicht deklarierte Betrag pro Steuerart 50.000 €, handelt es sich um besondere schwere Steuerhinterziehung – Strafrahmen: bis zu zehn Jahre Haft.

Schritte, die Influencer*innen jetzt unternehmen sollten

Pflicht zur Steuererklärung ernst nehmen: Bereits innerhalb eines Monats nach Tätigkeitsbeginn ist der „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ über MeinELSTER abzugeben. Einnahmen (auch Sachleistungen und Geschenke) müssen vollständig erklärt werden.

Dokumentation ist alles: Belege und Marktwerte von Produkten, Reisen, Dienstleistungen müssen lückenlos festgehalten und mindestens zehn Jahre aufbewahrt werden.

** Selbstanzeige prüfen:** In frühen Fällen kann eine vollständige, fristgerechte Selbstanzeige strafbefreiend wirken – aber nur, bevor die Behörden aktiv sind.

Im Ernstfall schnell handeln: Bei einem laufenden Verfahren ist Ruhe geboten – keine unbedachten Aussagen! Stattdessen sollten Sie umgehend anwaltliche Beratung suchen.

Fazit – Strafrechtliche Risiken für Influencer*innen sind real und konkret

Die gezielte Verfolgung durch Steuerbehörden in NRW, Berlin und anderen Ländern zeigt: Unwissenheit schützt nicht. Die Zahl der Verfahren steigt, die Methoden sind ausgefeilt – und die Freude am Leben als Influencer*in kann teuer enden.

Lassen Sie sich frühzeitig beraten!