Illegaler Verkauf von Paxlovid ins Ausland – Apotheker unter Verdacht

Bundesweite Ermittlungen gegen Apotheker laufen

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat mehrere Anzeigen erstattet, weil mutmaßlich Apotheker durch den illegalen Verkauf des staatlich finanzierten Corona-Medikaments Paxlovid ins Ausland dem Bund einen Millionenschaden verursacht haben könnten. In ganz Deutschland laufen staatsanwaltschaftliche Ermittlungen wegen des Verdachts auf Untreue, Betrug und Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz.

Hintergründe der Ermittlungen im Kontext mit Paxlovid

Paxlovid, ein Corona-Medikament von Pfizer, hat laut Studien das Potenzial, schwere Covid-19-Verläufe bei Risikopatienten signifikant zu reduzieren. Nachdem Pfizer im Februar 2022 mit der Auslieferung begann, erwarb die Bundesregierung eine Million Packungen, um sie kostenlos an Apotheken zur Patientenversorgung abzugeben. Der Bund zahlte wohl 650 Millionen Euro.

Im folgenden Jahr fiel dem BMG auf, dass einige Apotheken ungewöhnlich große Mengen Paxlovid bestellten, in einigen Fällen über 1.000 Packungen, was deutlich über dem tatsächlichen Bedarf und den bekannten Verschreibungen lag. Das BMG reagierte vorerst mit einer Begrenzung der Paxlovid-Vorräte in Apotheken und Ermittlungen.

Außerdem wies es darauf hin, dass nach der Medizinischer Bedarf Versorgungssicherstellungsverordnung (MedBVSV) die Bereitstellung von Paxlovid der Bevölkerung auf dem deutschen Staatsgebiet dienen soll. Der Verkauf und Handel mit diesen Arzneimitteln außerhalb Deutschlands sei dagegen verboten und werde strafrechtlich verfolgt.

Anfang 2023 leitete das BMG die Erkenntnisse an die Strafverfolgungsbehörden weiter und erstattete bei 25 Staatsanwaltschaften Anzeigen gegen mehrere Apotheker.

Ermittlungen gegen Apotheker wegen des Verdachts auf Untreue und Betrug

Einige Apotheker stehen aktuell unter Verdacht, Paxlovid-Packungen ins Ausland verkauft und dabei erhebliche Gewinne erzielt zu haben:

  • Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz (AMG): Der Weiterverkauf von des Arzneimittel Paxlovid, die für einen bestimmten Zweck kostenlos zur Verfügung gestellt wurden, könnte gegen das Arzneimittelgesetz verstoßen.
  • Betrug (§ 263 StGB): Wenn die Apotheker sich die Paxlovid-Medikamente unter falschen Voraussetzungen oder mit der Absicht, sie ins Ausland weiterzuverkaufen, beschafft haben, könnte dies als Betrug ausgelegt werden. Insbesondere zu prüfen ist, ob gegenüber der Regierung oder anderen Behörden falsche Angaben gemacht wurden, um die Medikamente zu erhalten.
  • Untreue (§ 266 StGB): Die Apotheker erhielten durch die kostenlose Bereitstellung des Medikaments Paxlovid eine Befugnis zur Verfügung über Medikamente des BMG, allerdings im Sinne einer Treuhandschaft mit der Auflage, sie ausschließlich für bestimmte Zwecke (z.B. Versorgung der Bevölkerung in Deutschland) zu verwenden. Durch den Verkauf der Medikamente ins Ausland könnte der Apotheker die Befugnis missbraucht haben, da er die Medikamente abweichend von ihrem eigentlichen Zweck verwendet.
  • Subventionsbetrug (§ 264 StGB): Sollte die Bereitstellung der kostenlosen Medikamente durch die Bundesregierung als Subvention im Sinne des § 264 StGB angesehen werden, kommt eine Strafbarkeit wegen Subventionsbetrugs in Betracht, wenn Apotheker bei der Anforderung der Medikamente falsche Angaben über den Verwendungszweck gemacht haben.

Ermittlungsmaßnahmen laufen aktuell

Nach den Anzeigen durch das BMG haben die Staatsanwaltschaften bundesweit Ermittlungsverfahren gegen Apotheker eingeleitet. Wann und wie die Ermittlungen bekannt gegeben werden, liegt im Ermessen der Ermittler. Spätestens mit der Durchsuchungsmaßnahme wird dem Beschuldigten der Vorwurf und die Ermittlungen offenbart. Die ersten Durchsuchungen fanden bereits in Berlin und Bayern statt, ebenso bestätigte Hamburg laufende Verfahren. In Baden-Baden wurde bereits Anklage erhoben.

Sollte sich der Verdacht erhärten, ist außerdem mit Vermögensarresten und einer Gewinnabschöpfung zu rechnen.

Frühzeitige Verteidigung wichtig!

Der Ausgang der Ermittlungsverfahren ist ungewiss. Einerseits gestalten sich die Ermittlungen als schwierig. Es gibt Herausforderungen bei der Beweisführung aufgrund fehlender Vorschriften zur Entsorgung der Packungen und lückenhafter Dokumentation. Insbesondere ist unklar, ob Paxlovid ins Ausland verkauft oder nach Ablauf der Haltbarkeit vernichtet wurde.

Andererseits drohen einschneidende Ermittlungsmaßnahmen wie Durchsuchungen, Vermögensarreste und Anklagen.

Eine frühzeitige Verteidigung entscheidend zur Abwehr der Vorwürfe beitragen. Unsere Berliner Fachanwaltskanzlei für Strafrecht bietet diskrete, effektive und geräuschlose Verteidigung und Beratung in solchen Fällen. Wir unterstützen Sie in allen Phasen des Strafverfahrens und bieten bei Bedarf auch präventive Beratung.